
Ascheausstreuung
Zurück zur Natur.
Bei der Ascheaustreuung wird die Asche der verstorbenen Person nicht in einer Urne beigesetzt, sondern auf einer dafür vorgesehenen Fläche ausgestreut.
Im Bundesland Bremen ist es seit 2015 gesetzlich möglich die Asche von verstorbenen Personen zu verstreuen. Die Verstreuung darf, unter bestimmten Voraussetzungen, auf privaten Grundstücken, auf dafür zugelassenen Flächen im öffentlichen Raum (städtische Grünflächen) und auf Streuwiesen auf einigen Friedhöfen erfolgen.
Mit dieser Gesetzesänderung wurde das Bestattungsgesetz den Bedürfnissen nach mehr Freiheit und Naturverbundenheit angepasst.
Dem Wunsch die Asche im geliebten heimischen Garten oder in der Nähe der regelmäßig frequentierten Parkbank in den Wallanlagen ausstreuen zu können,
kann so nachgekommen werden.
Voraussetzungen für die Ascheausstreuung in Bremen
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- Die Ausstreuung der Totenasche muss zu Lebzeiten schriftlich verfügt werden
- Der letzte Wohnsitz muss in Bremen oder Bremerhaven gewesen sein
- Die Eigentümer*innen eines privaten Grundstücks auf dem die Asche ausgestreut werden soll, müssen schriftlich zustimmen
- Die zuständige Behörde muss dem Ausstreuen der Asche auf der gewünschten städtischen Grünfläche zustimmen
Weitere Informationen sowie die aktuellen Antragsformulare können der Website der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft entnommen werden.
Ausbringen von Totenasche - Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Möglichkeiten in anderen Bundesländern
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Neben Bremen erlauben auch Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen die Ascheverstreuung allerdings nur auf bestimmten Friedhöfen.
Alternative Möglichkeiten im Ausland
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In Ländern wie den Niederlanden, Spanien, Tschechien oder der Schweiz ist die Ascheverstreuung deutlich liberaler geregelt. Dort kann die Asche auch in freier Natur oder im Meer verstreut werden. Informationen dazu finden sich auch auf der Website von sepeLiber Startseite – sepeLIBER | Urne zur freien Verfügung & Naturbestattung
Was ist bei einer Ascheausstreuung zu bedenken?
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- War die Ascheausstreuung der Wunsch der verstorbenen Person?
- Hat die verstorbene Person die entsprechenden Formalitäten für eine Ascheverstreuung vorbereitet?
- Welcher Ort ist der richtige Ort für eine Ascheverstreuung und ist dieser Ort dafür zugelassen?
- Ist für alle Angehörigen und weitere Zugehörige die Ruhestätte (Ort der Verstreuung) zugänglich und damit als Erinnerungsort geeignet?
- Braucht es neben der Beisetzungszeremonie auch eine Abschiedsfeier oder Trauerfeier?
- Trauerfeiern an der Urne sind an vielfältigen Orten möglich. Beispielsweise im Park, gastronomischen Betrieben wie der Lieblingskneipe oder dem Lieblingsrestaurant, oder Veranstaltungsorten, Museen, etc.
- Ascheverstreuungen sind für viele Menschen eine sehr passende Form der Bestattung weil die Ruhestätte relativ frei gewählt werden kann
- Eine Grabpflege ist in der Regel nicht erforderlich
- Eine Grabgestaltung ist auf privaten Grundstücken in der Regel möglich, im öffentlichen Raum dagegen meist nicht
- Die Kosten der Beisetzungsgenehmigung sind im Vergleich zu den meisten Grabstellen günstiger
Unsere Leistungen – Für Sie in Bremen und Umgebung
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- Persönliche, einfühlsame Beratung mit fester Ansprechperson
- Hilfe bei Verfügungen und Genehmigungen, ggf. Vermittlung internationaler Partner
- Sorgsame Versorgung der verstorbenen Person – auf Wunsch auch gemeinsam mit Angehörigen
- Überführung von Sarg und Urne – regional, überregional
- Gestaltung und Begleitung individueller Aufbahrungen in unserem Abschiedsraum oder im Sterbehaus
- Unterstützung bei Traueranzeigen und weiteren Bekanntmachungen
- Auswahl eines passenden Sarges und einer stilvollen Urne, wir haben auch schlichte und natürliche Modelle im Angebot
- Organisation der Einäscherung und aller Formalitäten
- Planung von Trauerfeiern und Abschiedsfesten
- Vermittlung von Floristik, Musik, Redner*innen und Geistlichen
- Beratung zu Grabarten, Gedenkformen und Erinnerungsstücken
- Planung und Durchführung der Ascheausstreuung
- Unterstützung bei Behördengängen und Abmeldungen
- Unterstützung beim Erstellen der Ascheausstreuungsverfügung und der Einholung aller Genehmigungen
- Ggf. Vermittlung von Partnern im Ausland
- Jederzeit transparente Kostenübersicht