Wenn das Geld für eine Beerdigung nicht reicht
In Deutschland gilt für Angehörige eine Bestattungspflicht. Doch wo eine Pflicht besteht, gibt es immer auch einen Anspruch auf Beratung, Unterstützung oder Entlastung.
von Kersten Artus

Man sagt, die Art, wie eine Gesellschaft ihre Toten bestattet, spiegele ihren wahren Humanismus wider. Doch was ist, wenn die Beerdigung zur unüberwindbaren finanziellen Hürde wird?
Viele Ältere bezahlen im Voraus die Kosten ihrer Beisetzung. Derzeit haben fünf Millionen Menschen Vorsorgeverträge abgeschlossen, überproportional viele in Norddeutschland.
Manchmal aber ist nicht genügend Geld vorhanden, um Rücklagen zu bilden. Oder man will zu Lebzeiten keine Gedanken an den mit dem Tod verschwenden. Manchmal kommt er auch unerwartet und viel zu früh, etwa in Folge eines Unfalls oder eines Herzinfarkts. Das sind mit vier bis fünf Prozent aller Sterbefälle bundesweit allerdings weitaus weniger, als viele vermuten.
Spätestens, wenn jemand gestorben ist, kommt auch die Kostenfrage auf Angehörige zu - eine gute Beratung kann viele Sorgen nehmen.
„Das Recht auf eine würdevolle Bestattung ist gesetzlich verankert und Ausdruck von Respekt und Menschlichkeit. Zudem wird bei Sozialamtsbestattungen oft mehr vom Amt für soziale Dienste übernommen, als viele Menschen vermuten.“, sagt Caspary-Geschäftsführer Jonathan Weering aus langjähriger Erfahrung.
Was kostet eine Beerdigung?
Eine Beerdigung/Beisetzung/Bestattung kostet zwischen im Schnitt 7.000 Euro. Die Spanne der Kosten liegt aber in der Realität oft bei 4.000 und 15.000 Euro. Da die Kosten für Särge, Urnen, Bestatter und Friedhöfe in der letzten Zeit aufgrund der Energie- , Personal- und Holzpreise stärker als die Verbraucherpreise allgemein gestiegen sind, ist es für Angehörige mit wenig Einkommen noch schwerer geworden, den Abschied zu finanzieren.
Konkret: Särge kosten zwischen 700 und 3.000 Euro, Schmuckurnen zwischen 100 und 500 Euro. Für Grabsteine mit Inschrift müssen ab 1.500 Euro gerechnet werden. Die Miete für eine Trauerhalle, das Honorar für eine Trauerrede, Blumenschmuck und ein anschließendes Beisammensein können zwischen 500 und 2.500 Euro kosten. Ein Erdgrab auf einem der Bremer Friedhof kann, inklusive der Nutzungsdauer von 25 Jahren, über 2.300 Euro kosten. Wer sich für ein Urnengrab entscheidet, zahlt etwa die Hälfte. Bestatter*innen, die versorgen, organisieren und die Bürokratie übernehmen, nehmen ab 1.200 Euro für ihre Dienstleistungen.
Wer hilft, wenn das Geld nicht reicht?
Das Sozialressort in Bremen hat mit dem Bestatter-Verband eine Vereinbarung getroffen, welche Kosten übernommen werden können, wenn eine Beerdigung nicht bezahlt werden kann.
Niemand sollte sich schämen, Hilfe anzunehmen
Schämen muss sich niemand, staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Der Anteil jener, bei denen die Öffentliche Hand einspringt, liegt allerdings nur bei circa 23.500 bestattungspflichtige Angehörige bundesweit. In Bremen schwankten die Bewilligungen von 2013 bis 2023 zwischen 298 bis 407 Fällen. Es ist davon auszugehen, dass viele den Anspruch nicht geltend machen.
Welche Angehörigen sind bestattungspflichtig?
Verwandte können verpflichtet werden, eine verstorbene Person zu beerdigen - und zwar in dieser Reihenfolge: Ehepartner*innen, bzw. eingetragene Lebenspartner*innen, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, volljährige Enkel, Großeltern. In Bayern können sogar Nichten/Neffen bestattungspflichtig werden.
Das Recht auf eine würdevolle Bestattung heißt: Auch für eine Trauerrede und eine Feier in der Kapelle werden die Kosten übernommen
Die Sozialhilfe übernimmt pauschal Kosten, die weitaus mehr umfassen, als ein anonymes Urnengrab: So für Bestattungsdienstleistungen, eine Trauerrede, einen schlichten, ausgekleideten, Sarg, eine Urne, die Kapellenmiete, Friedhofsgebühren, Krematorium, ein Reihengrab.
Was wird nicht übernommen?
Als nicht notwendige Kosten gelten Ausgaben für einen Grabstein, eine Traueranzeige, Trauerkarten, Musik, Danksagungskarten, Reisekosten von Angehörigen oder ein anschließendes Beisammensein/Trauerkaffee.
Wie und wo stellt man einen Antrag auf Kostenübernahme?
Der Antrag auf Kostenerstattung wird bei einem der sechs regional zugeordneten Bremer Sozialzentren eingereicht, je nachdem, wo die verstorbene Person gewohnt hat. Der Antrag kann sich in jedem Fall lohnen: Auch eine teilweise Kostenübernahme ist möglich. Bei Antragstellung müssen dann die Vermögensverhältnisse offen gelegt werden. Dazu gehört die gesamte Hinterlassenschaft der verstorbenen Person, auch etwaige Schulden.
Stille Solidarität, die von Herzen kommt
In ländlichen Regionen ist es bis heute verbreitet, Beileidskarten einen Geldschein beizulegen. Auf Online-Spendenplattformen im Internet ist es möglich, für die betroffene Familie zu sammeln.
Wer Hilfe in Anspruch nehmen will, sollte nicht zögern. Bei Caspary-Bestattungen werden Sie gut beraten: „Wir betreuen natürlich auch Sozialamtsbestattungen und legen größten Wert darauf, sie genauso sorgfältig und individuell zu gestalten wie jede andere Bestattung. Unser Ziel ist es, den verstorbenen Personen und ihren Angehörigen einen würdevollen Abschieds- und Begleitungsprozess zu ermöglichen.“, sagt Jonathan Weering.
Wichtige Hinweise:
(A) Der Antrag sollte gestellt werden, bevor einem Bestattunsgsinstitut der Auftrag gegeben wird.
(B) Auch wenn die verstorbene Person oder die Angehörigen Bürgergeld erhalten, ist der Antrag auf Kostenübernahme für eine Bestattungen beim Sozialamt/Sozialzentrum zu stellen, bzw. zuständigen örtlichen
(C) Sozialbestattungen oder auch Sozialamtsbestattungen sind keine Bestattungen von Amts wegen. Diese werden nur durchgeführt , wenn es keine Verwandten gibt oder wenn Angehörige nicht handeln.
Weiterführende Informationen:
